rechtliches Risiko beim Google +1-Button?

Hinweis: Dieser Artikel ist älter als zwei Jahre (letzte Änderung: 8. Mai 2020) und evtl. nicht mehr aktuell.

Kaum ist die "+1"-Schaltfläche von Google verfügbar, liest man über rechtlichen Risiken beim Einbau des Buttons in die eigene Website. Die "+1"-Schaltfläche ist das Gegenstück vom "Gefällt mir / like"-Button von Facebook. Und schon bei Facebook wurde vor den rechtlichen Risiken gewarnt. Größer Knackpunkt ist wohl die wahrscheinliche Übermittlung der IP-Adresse, welche wohl als personenbezogenes Datum eingestuft wird.

Auf den Seiten von spreerecht.de wurde sich mit dem Thema befasst und auch ein erstes Fazit gezogen. Es wird erklärt, wie hoch das Risiko ist und welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden sollten. Außerdem wurde ein erstes Muster einer Datenschutzerklärung zum "+1"-Button verfasst und bereit gestellt: Muster von SCHWENKE & DRAMBURG – spreerecht.de

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Artikel Informationen

  • Erstellt am Donnerstag, 14. Juli 2011 um 11:23 (Letzte Änderungen 8. Mai 2020, 21:43) und abgelegt unter Weitere Google-Dienste mit den Tags: , ,
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Ups, in den Artikel-Infos steht es ja. *duck*

Irgendwie fehlt mir hier die Datumsangabe bei den Artikeln. Ich möchte doch wissen, von wann das ist, was ich gerade lese.

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