Kaum ist die "+1"-Schaltfläche von Google verfügbar, liest man über rechtlichen Risiken beim Einbau des Buttons in die eigene Website. Die "+1"-Schaltfläche ist das Gegenstück vom "Gefällt mir / like"-Button von Facebook. Und schon bei Facebook wurde vor den rechtlichen Risiken gewarnt. Größer Knackpunkt ist wohl die wahrscheinliche Übermittlung der IP-Adresse, welche wohl als personenbezogenes Datum eingestuft wird.
Auf den Seiten von spreerecht.de wurde sich mit dem Thema befasst und auch ein erstes Fazit gezogen. Es wird erklärt, wie hoch das Risiko ist und welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden sollten. Außerdem wurde ein erstes Muster einer Datenschutzerklärung zum "+1"-Button verfasst und bereit gestellt: Muster von SCHWENKE & DRAMBURG – spreerecht.de
Ups, in den Artikel-Infos steht es ja. *duck*
Irgendwie fehlt mir hier die Datumsangabe bei den Artikeln. Ich möchte doch wissen, von wann das ist, was ich gerade lese.